Zeiterfassung im Handwerk

Zeiterfassung im Handwerk: der Monteur stempelt, das Büro sieht beide Zeiten

Mobile Zeiterfassung heißt hier: Tag starten, Pause, Feierabend am eigenen Handy — dazu Ankunft und Abfahrt an der Baustelle. Im Büro steht am Ende nicht eine Zahl, sondern drei: wie lange jemand im Dienst war, wie lange er am Auftrag gearbeitet hat und wie lange er gefahren ist.

Eine reine Zeiterfassung bieten wir nicht an.

Sie gehört zur Software — ab 69 € netto im Monat für den Betrieb, je Mitarbeiter mit eigener Handy-Ansicht 19 € — und ist nicht einzeln zu haben. Wenn Sie nur stempeln wollen und sonst nichts, sind Sie bei einem spezialisierten Anbieter besser aufgehoben — das sagen wir lieber hier als nach Ihrer Anmeldung. Lohnend wird es, wenn Aufträge, Rechnungen und Nachweise ohnehin in ein Programm sollen.

Auf der Baustelle

Vier Knöpfe, mehr nicht

Tag starten

Ein Knopf auf dem Startbildschirm der App. Danach läuft die Zeit, bis Feierabend gedrückt wird — der Monteur muss nichts eintragen und nichts auswählen.

Pause an und aus

Pausen werden nicht geschätzt und nicht pauschal abgezogen, sondern gestempelt. Das ist der Unterschied, auf den es bei einer Prüfung ankommt.

Ankunft und Abfahrt am Objekt

Zusätzlich zum Tag: der Stempel an der Baustelle über die Adresse des Kunden. Erfasst werden Ankunft, Abfahrt, Fahrtzeit und der GPS-Abstand in Metern — als Nachweis, nicht als Kontrolle.

Urlaub und Krankheitstage

Beides steht auf demselben Startbildschirm: die genommenen Urlaubstage gegen den Jahresanspruch und die Krankheitstage des laufenden Jahres. Keine getrennte Liste, die jemand pflegen muss.

Feierabend

Schließt den Tag. Die Summe steht sofort auf dem eigenen Startbildschirm, für diese Woche und für heute — der Monteur sieht seine Zeit selbst, ohne im Büro nachzufragen.

Der Unterschied

Anwesenheit und Auftragszeit sind nicht dasselbe

Die meisten Programme kennen nur eine Zeit — und dann muss sie beides sein: Nachweis für die Prüfung und Grundlage für die Rechnung. Das geht selten gut aus. Hier werden sie getrennt geführt und stehen in der Auswertung nebeneinander:

Stempel-Arbeitszeit
Wie lange jemand im Dienst war. Das ist die Zeit, die das Arbeitszeitgesetz meint, und die bei einer Prüfung verlangt wird.
Arbeitszeit am Auftrag
Wie lange an welchem Auftrag gearbeitet wurde. Das ist die Zeit, die auf die Rechnung kommt — und die zeigt, ob eine Kalkulation aufgegangen ist.
Fahrtzeit
Getrennt von beidem, weil sie anders bewertet wird. In der Auswertung steht sie als eigene Spalte.

Warum das zählt: Wer nur die Anwesenheit kennt, weiß am Jahresende nicht, ob ein Auftrag etwas eingebracht hat — die Nachkalkulation je Auftrag entsteht aus der zweiten Zeit. Wer nur die Auftragszeit kennt, hat bei einer Prüfung nichts vorzuweisen.

Keller, Rohbau, Funkloch

Stempeln geht auch ohne Empfang

Die Zeit wird auf dem Gerät festgehalten und geht raus, sobald wieder Netz da ist — gezählt wird die Uhrzeit, zu der der Monteur gedrückt hat, nicht die des Sendens. Das ist der Unterschied, an dem ein Arbeitszeitnachweis hängt: Wer um sieben im Keller startet und um elf wieder Empfang hat, steht mit sieben im Nachweis und nicht mit elf. Auch das Datum richtet sich nach dem Stempel, und eine Pause wächst nicht um die Zeit im Funkloch.

Nachträglich Gesendetes ist im Nachweis als solches erkennbar, mit beiden Uhrzeiten — das Büro sieht, woher die Zeit stammt, statt sie für eine normale Buchung zu halten.

Zwei Grenzen gehören dazu: Lesen braucht Verbindung — der Wochenstand auf dem Startbildschirm kommt vom Server. Und ein Stempel, der älter als 36 Stunden ist, wird nicht mehr angenommen, sondern ans Büro verwiesen. Was so lange zurückliegt, ist kein Stempel mehr, sondern eine Korrektur — und die gehört nach § 16 Abs. 2 ArbZG nachvollziehbar dokumentiert, nicht nachträglich gestempelt.

Der Alltag

Vergessen wird trotzdem — was dann passiert

Feierabend nicht gestempelt

Der Tag wird nicht stillschweigend auf „jetzt" gesetzt. Er bleibt offen, bis derselbe Mitarbeiter das nächste Mal startet, und wird dann auf die eingestellte Höchstdauer gedeckelt — voreingestellt zehn Stunden, höchstens bis Mitternacht des betroffenen Tages. Die Zeile ist als geschätzt gekennzeichnet, mit der Bitte, sie zu korrigieren. Eine Zeit, die als geschätzt dasteht, ist bei einer Prüfung besser als eine erfundene, die echt aussieht.

Falsch gestempelt

Mitarbeiter korrigieren ihre Zeiten selbst — voreingestellt sieben Tage lang. Der Betrieb kann die Frist ändern oder das Korrigieren ganz dem Büro vorbehalten. Das Büro kann immer korrigieren, und jede Korrektur wird protokolliert, mit den Werten von vorher. Genau das verlangt ein System, das „objektiv und verlässlich" sein soll.

Was es nicht gibt: eine Erinnerung ans Ein- oder Ausstempeln. Wer sie erwartet, weil andere Apps damit werben, sollte das vorher wissen.

Ist die Arbeitszeiterfassung im Handwerk Pflicht?

Ja — und zwar nicht erst, wenn die Reform kommt. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden (1 ABR 22/21), dass sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG bereits heute die Pflicht ergibt, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Das gilt unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes regelt vor allem das Wie: Beginn, Ende und Dauer sollen am selben Tag festgehalten werden, grundsätzlich elektronisch. Für Betriebe unter zehn Beschäftigten sieht der Entwurf eine Ausnahme von der elektronischen Form vor. Das ist ein Entwurf — verlassen Sie sich nicht darauf, und verlassen Sie sich auch nicht auf diese Seite: Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Handwerkskammer oder Ihres Anwalts.

Stand dieser Angaben: 24. September 2026.

FAQ

Häufige Fragen zur Zeiterfassung im Handwerk

Ist Zeiterfassung im Handwerk Pflicht?+

Ja, und zwar schon heute. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) leitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab, dass jeder Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einführen muss — unabhängig von der Betriebsgröße. Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes konkretisiert vor allem Form und Technik (Beginn, Ende und Dauer am selben Tag, grundsätzlich elektronisch). Das Gesetzgebungsverfahren war zuletzt nicht abgeschlossen; für Betriebe unter zehn Beschäftigten sieht der Entwurf eine Ausnahme von der elektronischen Form vor — das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Stand dieser Angaben: 24. September 2026. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Handwerkskammer oder Ihres Anwalts, nicht diese Seite.

Gibt es die Zeiterfassung auch einzeln?+

Nein. Sie gehört zur Software und ist nicht getrennt zu haben — wir bieten keine reine Zeiterfassung an. Wer nur stempeln will und sonst nichts, ist mit einem der spezialisierten Anbieter besser bedient, und das sagen wir lieber jetzt als nach Ihrer Anmeldung. Sinnvoll wird es hier, wenn Sie ohnehin Aufträge, Angebote, Rechnungen und Nachweise in einem Programm führen wollen: Dann entsteht die Zeit dort, wo die Arbeit ohnehin erfasst wird, statt in einem zweiten System, das niemand pflegt.

Funktioniert das auch für Hausmeister und Hausverwaltungen?+

Ja. Die Zeiterfassung gibt es in der Handwerker-, der Hausmeister- und der Hausverwaltungs-App. Der Unterschied liegt darin, woran die Zeit hängt: beim Handwerk am Auftrag und an der Baustellenadresse des Kunden, beim Hausmeister am betreuten Objekt.

Was sieht das Büro?+

Eine Auswertung je Mitarbeiter für einen wählbaren Zeitraum — dieser Monat, letzter Monat, das Jahr oder von-bis. In der Tabelle stehen Aufträge, Umsatz, Arbeitszeit am Auftrag, Fahrtzeit und Stempel-Arbeitszeit nebeneinander, dazu die Zahl der gestempelten Tage. Inhaber und Büro sehen die Zeiten des Teams; wer nur stempelt, sieht seine eigenen.

Kommen die Stunden in die Lohnabrechnung?+

Nicht automatisch, und das ist die wichtigste Grenze auf dieser Seite: Es gibt kein fertiges DATEV- oder Lohnprogramm-Format. Die Zeiten gehen als Liste je Mitarbeiter und Zeitraum an die Lohnabrechnung, den Weg ins Lohnbüro gehen Sie selbst. Auch Zuschläge werden nicht aus den Stempelzeiten berechnet — wer Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge automatisch ermittelt haben will, braucht dafür sein Lohnprogramm. Wer eine durchgehende Kette bis zur Abrechnung erwartet, sollte das vor der Entscheidung prüfen.

Eine Woche stempeln, dann entscheiden

Legen Sie einen Auftrag an, lassen Sie einen Mitarbeiter eine Woche stempeln und sehen Sie sich danach die Auswertung an. Dann wissen Sie, ob die Zahlen zu Ihrem Betrieb passen — und ob Ihnen die zweite Zeit etwas bringt. 14 Tage, monatlich kündbar, in den 14 Tagen wird nichts abgebucht.

Was die Handwerkersoftware kann

Den ganzen Funktionsumfang für den Handwerksbetrieb — Angebote, Aufträge, Aufmaß, Berichte, Rechnungen — zeigt die Seite zur Handwerkersoftware. Alle Preisstufen auf der Preisseite. Für Hausmeisterbetriebe: Hausmeister-App, für Verwaltungen: Hausverwaltung.

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Drei Angaben, dann hinterlegst du bei Stripe eine Zahlungsart. Heute wird nichts abgebucht — die ersten 14 Tage sind frei, und wenn du vorher kündigst, passiert nichts.

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